Wirtschaftlichkeit · Juli 2026
Netzentgelte 2027: Der Bundeszuschuss läuft aus – was das für Mieterstrom bedeutet
Im November 2025 haben wir an dieser Stelle über sinkende Netzentgelte als Chance für Mieterstrom geschrieben. Der Grund für die Entlastung war ein Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten – eine politische Entscheidung, kein struktureller Effekt.
Dieser Zuschuss läuft Ende 2026 aus. Damit dreht sich das Vorzeichen: 2027 steigen die Netzentgelte für Haushalte wieder. Und im Hintergrund arbeitet die Bundesnetzagentur an einem Umbau der gesamten Entgeltsystematik, der PV-Betreiber direkt betrifft.
Was sich 2027 preislich ändert
Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur ist für 2027 mit einem Anstieg des Netzentgelts für Haushalte um rund 3 Prozent zu rechnen. Auf den Gesamtstrompreis durchgerechnet ergibt das ein Plus von etwa 1 Prozent. In absoluten Zahlen klingt das zunächst überschaubar:
Entscheidend ist aber nicht die Höhe dieses einen Schritts, sondern die Richtung dahinter: Der teure Netzausbau für die Energiewende wirkt unverändert nach oben, und der dämpfende Zuschuss fällt weg. Wer eine Immobilie über 20 Jahre kalkuliert, sollte nicht mit sinkenden Netzentgelten planen.
Im Hintergrund: die Bundesnetzagentur baut das ganze System um
Deutlich weitreichender als die Preisanpassung ist die laufende Reform der Netzentgeltsystematik Strom. Es geht dabei um ein jährliches Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro – also darum, wer künftig welchen Anteil an der Finanzierung der Stromnetze trägt. Der Fahrplan:
Förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs beginnt.
Erlass der Rahmenfestlegung – die Grundregeln der neuen Systematik stehen. Zeitgleich läuft der Bundeszuschuss aus.
Konkretisierende Folgefestlegungen; die neuen Entgelte wirken sich erstmals auf die Rechnungen aus.
Dynamische Netzentgelte, zunächst für Speicher, später für Einspeiser.
Der Punkt, den PV-Betreiber kennen sollten
Für Eigentümer mit eigener Erzeugungsanlage steckt in der Reform ein Detail, das bislang wenig Aufmerksamkeit bekommt:
„Der Grundpreis für Haushaltskunden bleibt bestehen, wird aber gedeckelt. Prosumer mit eigener Erzeugungsanlage sollen künftig erhöhte Grundpreise zahlen.“
Nach den vorgestellten Überlegungen bewegt sich dieser Aufschlag im Bereich von unter 100 Euro pro Jahr. Hinzu kommt: Erzeuger sollen künftig über begrenzte jährliche Kapazitätspreise von etwa 4 bis 7 Euro pro kW an der Netzfinanzierung beteiligt werden, Stromspeicher zahlen einen moderaten Kapazitätspreis analog dazu.
Für Großverbraucher über 100.000 kWh wird der bisherige Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis mit Aufschlag bei Überschreitung der Bestellkapazität ersetzt – relevant für alle, die ihren Mieterstrom über einen virtuellen Summenzähler mit registrierender Leistungsmessung abwickeln.
Dynamische Netzentgelte sind vorgesehen, aber mit langem Vorlauf: für Speicher frühestens 2030, für Einspeiser frühestens 2032.
Warum Mieterstrom davon eher profitiert
Das Netzentgelt ist der Preisbestandteil, der beim Netzbezug immer anfällt – und den ein Vermieter durch keine Verhandlung wegbekommt. Beim Mieterstrom gilt das nur für den Reststrom, nicht für den Strom, der im Gebäude erzeugt und dort verbraucht wird.
Anders formuliert: Jede Erhöhung der Netzentgelte vergrößert den Abstand zwischen dem, was der Grundversorger verlangen muss, und dem, was Ihr Euren Mietern anbieten könnt. Da der Mieterstrompreis ohnehin mindestens 10 Prozent unter dem lokalen Grundversorgertarif liegen muss, wandert dieser Spielraum bei steigenden Netzentgelten nach oben – zugunsten beider Seiten.
Der wirksamste Hebel bleibt deshalb derselbe: den Anteil des Stroms erhöhen, der gar nicht erst durchs Netz muss. Über Speicherdimensionierung, Lastverschiebung und zusätzliche Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox.
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Bei laufenden Projekten: Prüft, ob Eure Kalkulation mit konstanten oder sinkenden Netzentgelten arbeitet. Falls ja, lohnt eine Aktualisierung – das Ergebnis fällt in aller Regel zugunsten eines höheren Eigenverbrauchsanteils aus.
Bei Bestandsanlagen mit Mieterstrom: Die Netzentgelte sind Teil des Reststrompreises. Wer den Reststrombezug durch bessere Speichernutzung senkt, dämpft den Effekt unmittelbar.
Bei Objekten in Planung: Die Reform verändert die Verteilung der Netzkosten, nicht deren Höhe. Wer heute plant, sollte den Kapazitätspreis für Erzeuger und Speicher als künftige Position mitdenken – abgeschlossen ist die Festlegung aber noch nicht.
Unser Fazit
Die Entlastung des Jahres 2026 war befristet, die Reform dahinter ist es nicht. Für Eigentümer heißt das: Netzentgelte sind kein Nebenschauplatz der Kalkulation, sondern eine über 20 Jahre steigende Position – und der stärkste Grund, den Eigenverbrauch im Gebäude zu maximieren, statt Strom einzuspeisen und teuer zurückzukaufen.
Kalipe begleitet Euch dabei: Wir rechnen Eure Wirtschaftlichkeit mit realistischen Annahmen zu Netzentgelten, Reststrombezug und Speicherdimensionierung durch – kostenfrei und objektbezogen. Und in der Betriebsphase kümmern wir uns um Abrechnung, Preisanpassungen und Reststrombeschaffung.


