Mieterstrom lohnt sich – steuerlich sogar doppelt
Steuern sparen mit Photovoltaik: Diese Strategien muss jeder Immobilienbesitzer kennen
Viele Eigentümer:innen wissen gar nicht, welche steuerlichen Chancen in ihren PV-Anlagen schlummern. Dabei kann eine kluge Planung den Unterschied machen: zwischen nettem Zusatzverdienst und echter Renditemaschine. Gemeinsam mit Susi Graf von der Martin Richter Steuer AG haben wir in einem neuen Expertenvideo genau hingeschaut – und sprechen über Gestaltungsmöglichkeiten, die oft ungenutzt bleiben.
📹 Das komplette Video sowie eine schriftliche Zusammenfassung findest Du im Mitgliederbereich von Kalipe Immo. Hier im Blog geben wir Dir einen kleinen Vorgeschmack.
1. Steuerfrei kassieren – mit kleinen PV-Anlagen
Seit einigen Jahren gelten neue Freibeträge: Wer eine Aufdach-Anlage mit weniger als 30 kWp betreibt – oder bei Mehrfamilienhäusern unter 15 kWp pro Einheit bleibt –, kann die Einnahmen komplett einkommensteuerfrei behalten. Und: Auch beim Stromverkauf an Mieter:innen bleibt das steuerfrei. Besonders spannend für private Eigentümer:innen mit kleineren Immobilienportfolios.
Praxisbeispiel:
Drei Parteienhaus, 45 kWp Gesamtleistung – steuerfrei. Keine Gewerbeanmeldung, keine Umsatzsteuerpflicht, keine Einkommensteuer auf die Einnahmen. Einfach betreiben und profitieren.
2. Lieber doch steuerpflichtig? Manchmal lohnt es sich!
Klingt erstmal widersprüchlich – ist es aber nicht. Denn wer bewusst die Steuerpflicht wählt, erschließt sich neue Möglichkeiten:
✅ Sonder-AfA: 40 % des Kaufpreises sofort absetzbar
✅ Investitionsabzugsbetrag (IAB): 50 % des geplanten Investments steuerlich vorziehen
✅ Regelmäßige Abschreibungen über 20 Jahre
Praxisbeispiel:
Ein Investor plant eine 100.000 € große PV-Anlage auf einer Gewerbehalle. Dank IAB und Sonder-AfA lassen sich bis zu 70.000 € steuerlich geltend machen – in Jahren mit hohem Einkommen ein riesiger Vorteil.
3. Generationswechsel und Schenkung? PV macht’s einfacher
Ein oft unterschätzter Vorteil: PV-Anlagen können bis zu 26 Mio. € steuerfrei vererbt oder verschenkt werden. Voraussetzung ist, dass sie gewerblich betrieben werden und vom Nachfolger sieben Jahre weitergeführt werden.
Praxisbeispiel:
Ein Familienvater verkauft eine vermietete Immobilie, investiert den Erlös in Mieterstrom-Anlagen und überträgt diese später an seine Kinder – steuerfrei. So wird aus Steuersparmodell ein Generationenprojekt.
4. Strategisch denken lohnt sich
Solltest Du lieber steuerfrei betreiben oder bewusst in die Steuerpflicht gehen, um Abschreibungen und Freibeträge zu nutzen? Das hängt von vielen Faktoren ab – Einkommen, Lebensphase, Investitionshöhe und Deiner langfristigen Planung.
Deshalb gilt: Es braucht eine individuelle Strategie. Und genau dafür haben wir das Video mit Susi Graf aufgenommen – prall gefüllt mit Praxiswissen und einem ausführlichen FAQ.
📌 Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich zur Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Wir empfehlen, alle Themen mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater Deines Vertrauens zu besprechen – zum Beispiel anhand unserer kostenlosen steuerlichen Übersicht, die Du im Kunden-Bereich findest.