Mieterstrom nach EuGH-Urteil: Was Vermieter jetzt wissen müssen!
Schönen guten Tag,
ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat bei vielen Mieterstrom-Initiativen und Projektentwicklern für Verunsicherung gesorgt. Müssen wir uns Sorgen machen? Die kurze Antwort: Nein – aber es gibt einiges zu beachten.
Was wurde entschieden?
Am 28. November 2024 urteilte der EuGH über die Auslegung von Kundenanlagen im Energierecht. Konkret ging es darum, ob Hausverteilanlagen als Teil des öffentlichen Verteilernetzes gelten und damit strengeren Anforderungen unterliegen könnten. Die Befürchtung: Wenn Mieterstromprojekte plötzlich als öffentliche Netze eingestuft würden, wären sie mit aufwändigen Genehmigungen und regulatorischen Hürden konfrontiert.
Was bedeutet das Urteil für Mieterstrom?
Eine erste rechtliche Einschätzung, die unter anderem vom Open District Hub und HFK Rechtsanwälte eingeholt wurde, kommt zu einer klaren Entwarnung: Hausverteilanlagen innerhalb eines Gebäudes oder eng zusammenhängender Gebäude sind nicht betroffen. Das EuGH-Urteil bezieht sich nicht auf typische Mieterstrom-Setups. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass der EuGH die Definition von Kundenanlagen verändern oder ausweiten wollte.
Warum ist das kein Problem für Mieterstromprojekte?
Mieterstromprojekte bleiben innerhalb der Gebäudestruktur – genau in dem rechtlichen Rahmen, der weiterhin geschützt ist. Die lokale Erzeugung und Nutzung von Solarstrom auf Dächern oder durch Quartierslösungen bleibt rechtssicher möglich. Das Urteil stellt sogar klar, dass die EU die Bürgerenergie und dezentrale Versorgung ausdrücklich fördern will. Mieterstrom ist ein Paradebeispiel dafür!
Was muss in Deutschland nun geschehen?
Trotz dieser Entwarnung braucht es dringend eine gesetzliche Klarstellung: Der Begriff „Kundenanlage“ im Energiewirtschaftsrecht (§ 3 Nr. 24a EnWG) sollte eindeutig definiert werden, sodass Betreiber von Mieterstromprojekten sich nicht auf Interpretationen verlassen müssen. Rechtssicherheit schafft Vertrauen und beschleunigt die Energiewende vor Ort.
Unser Fazit:
Das EuGH-Urteil ist kein Stoppschild für Mieterstrom – sondern ein To-Do für den Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen klarer zu gestalten. Mieterstrom bleibt ein tragender Pfeiler der lokalen Energiewende – intelligent kombiniert mit Energiemanagementsystemen, Speichern, Wärmepumpen und Wallboxen.
Wenn Du wissen möchtest, wie sich Mieterstromprojekte auch unter neuen Rahmenbedingungen sicher und effizient realisieren lassen, stehen wir Dir bei Kalipe Immo als erfahrene Partner zur Seite.
Gemeinsam gestalten wir die Energiewende – direkt auf deiner Immobilie.
Herzliche Grüße
Dein Team von Kalipe Immo.