Mieterstrom & E-Mobilität: Neue steuerliche Chancen clever nutzen
Vor kurzem waren wir bei einer Wohnungsgesellschaft, die einen mutigen Schritt gegangen ist: Sie stellt allen Mietern im Haus ein Elektroauto zur Verfügung – als gemeinsames CarSharing-Modell. Das Fahrzeug wird mit Strom aus der hauseigenen Photovoltaikanlage geladen und ist über eine digitale Buchungsplattform für alle Bewohner verfügbar. Das Feedback der Mieter war eindeutig: Sie schätzen die neue Flexibilität, die Nachhaltigkeit und den Mehrwert, den ihr Zuhause dadurch bietet.
Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich, wie Mieterstrom und Elektromobilität Hand in Hand gehen können. Das Modell steigert den Wohnwert erheblich, fördert die Identifikation der Bewohner mit der Immobilie und eröffnet ganz neue Möglichkeiten: denkbar sind auch Elektrofahrzeuge, die Mitarbeitern einer Hausverwaltung oder eines Unternehmens zur Verfügung stehen, oder Flottenlösungen, die durch steuerliche Vorteile noch attraktiver werden.
Neue steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge:
Genau hier kommt eine aktuelle gesetzliche Änderung ins Spiel. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ oder umgangssprachlich „Investitions-Booster“ hat der Gesetzgeber einen neuen Anreiz geschaffen: Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, können künftig nach § 7 Abs. 2a EStG deutlich schneller abgeschrieben werden. Die Verteilung sieht so aus:
- 75 % im Jahr der Anschaffung
- 10 % im 1. Jahr nach Anschaffung
- 5 % im 2. Jahr
- 5 % im 3. Jahr
- 3 % im 4. Jahr
- 2 % im 5. Jahr
Besonders interessant ist, dass keine zeitanteilige Kürzung vorgenommen werden muss. Damit entsteht gerade im Anschaffungsjahr ein massiver steuerlicher Vorteil, der die Investition in Elektrofahrzeuge deutlich erleichtert. Zwar können keine Sonderabschreibungen zusätzlich geltend gemacht werden, doch die hohe Anfangsabschreibung ist in vielen Fällen ein entscheidender Hebel. Vor allem in Kombination mit dem einkommenssteuerbefreiten Stromverkauf auf privater Ebene lässt sich so dennoch die Steuerlast senken, der Mehrwert der Mieter erhöhen und der Stromverbrauch für die Zukunft heben.
Warum das für die Wohnungswirtschaft spannend ist:
Für die Wohnungswirtschaft eröffnet das neue Chancen: Wenn Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen vorhanden ist und mit Mieterstrom kombiniert wird, können Eigentümer ihren Mietern mehr bieten als nur eine Wohnung – nämlich ein modernes, nachhaltiges Gesamtkonzept. CarSharing-Modelle, E-Fahrzeuge für Mitarbeiter oder Gemeinschaftsnutzungen sind attraktive Zusatzangebote, die die Bindung an die Immobilie stärken und gleichzeitig steuerlich interessant sind.
Ein weiterer Vorteil: Elektrofahrzeuge sind auch bei der Versteuerung der Privatnutzung gegenüber Verbrennern im Vorteil. Damit ergibt sich ein rundes Bild, das wirtschaftliche und ökologische Aspekte verbindet.
Unser Fazit:
Die steuerliche Förderung macht Elektrofahrzeuge aktuell besonders attraktiv. Kombiniert mit Photovoltaik, Mieterstrom, Stromspeichern, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur entsteht ein Energie-Ökosystem, das nicht nur CO₂ reduziert, sondern auch den Wert von Immobilien steigert und die Attraktivität für Mieter erhöht.
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