Kundenanlagen unter Druck: Übergangsregelung bis 2028 und was das für Mieterstrom bedeutet

Übergangsregelung bis 2028: Erfahre, was das BGH- und EuGH-Urteil zur Kundenanlage für Mieterstrom, Quartierskonzepte und deine Immobilienstrategie bedeutet – und welche praxistauglichen Lösungen es schon heute gibt.

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Übergangsregelung bis 2028 steht, praxistaugliche Lösungen haben wir schon heute

Die Betreiber von Kundenanlagen – also etwa interne Stromnetze in Wohnquartieren mit Mieterstrommodellen – haben in den vergangenen Monaten viel Unsicherheit erlebt. Der Grund: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stellte ihre rechtliche Sonderstellung infrage. Die bisher geltenden Vorteile wie weniger Bürokratie, der Wegfall von Netzentgelten und die wirtschaftliche Versorgung von Mietern mit lokal erzeugtem Strom standen plötzlich auf dem Spiel.

Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert. Am 13. November 2025 wurde ein Gesetz beschlossen, das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung bis Ende 2028 verankert. Damit bleiben bestehende Kundenanlagen vorerst von der Regulierung als Verteilnetzbetreiber ausgenommen. Für Betreiber heißt das: Planungssicherheit – aber nur auf Zeit.

Wir von Kalipe Immo begrüßen diese gesetzliche Klarstellung ausdrücklich, denn sie schafft kurzfristig Luft zum Atmen für bestehende Projekte. Gleichzeitig machen wir uns dafür stark, dass dies nicht das Ende der Debatte bleibt: Bereits im Januar 2026 bringen wir unsere Praxiserfahrung wieder aktiv in den politischen Austausch ein, um gemeinsam an einer langfristigen, bürokratiearmen und investitionssicheren Lösung zu arbeiten.

Was gilt jetzt – und für wen?

Die Regelung betrifft ausschließlich Anlagen, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits angeschlossen waren. Für Neuanlagen bleibt die Lage unsicher: Sie könnten künftig als regulierte Verteilnetze eingestuft werden – ein Szenario, das viele dezentrale Energiekonzepte wie Mieterstrommodelle erheblich erschwert oder wirtschaftlich unattraktiv macht.

Wohnungswirtschaft und Immobilienbranche fordern mehr

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßen die Übergangsregelung – sehen darin aber nur einen ersten Schritt. Beide fordern eine dauerhafte, rechtssichere und praxisnahe Lösung, die den Ausbau von dezentraler Versorgung, insbesondere mit Mieterstrom, auch künftig ermöglicht.

ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan warnt: Die Energiewende brauche innovative Modelle wie Energy Sharing und Direktstromlieferung – diese dürften nicht durch regulatorische Hürden blockiert werden. Der Bundesrat hatte sich bereits im Oktober für klare Nachbesserungen eingesetzt, etwa schnellere Netzanschlüsse, transparente Verfahren und eine Vereinfachung beim Energy Sharing.

Praxislösungen statt Stillstand: Was bedeutet das für dich als Eigentümer oder Verwalter?

Wenn du bestehende Mieterstrom- oder Quartierskonzepte betreibst, gibt dir die Übergangsregelung zunächst Sicherheit. Für Neubauprojekte oder die Erweiterung deines Bestands brauchst du jedoch klare Perspektiven und fundierte Beratung.

Genau hier setzen wir bei Kalipe Energie an: Wir haben schon heute schon mit Hilfe unserer Juristen und Ansprechpartnern praxistaugliche Lösungen für die Umsetzung – auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen. Als Partner der Wohnungswirtschaft sorgen wir dafür, dass Mieterstrom- und Quartierskonzepte wirtschaftlich tragfähig, rechtlich sauber und technisch zukunftssicher aufgestellt sind.

👉 Sprich uns an, wenn du wissen willst, wie du Mieterstrom trotz BGH- und EuGH-Urteil zur Kundenanlage erfolgreich umsetzen kannst – und wie wir dein Projekt heute und langfristig absichern.

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