Schock aus dem Wirtschaftsministerium: Keine Förderung mehr für Mini-PV - Risiko oder Chance für Vermieter?
Gestern ist ein noch nicht abgestimmter Arbeitsentwurf zur anstehenden EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium öffentlich geworden. Medien berichten, dass der Entwurf als interner Bearbeitungsstand kursiert und noch verändert werden kann – aber: Wenn diese Linie durchkommt, könnte das den Zubau kleiner Dachsolaranlagen spürbar ausbremsen.
Was laut Leak im Kern droht
Der Entwurf zielt darauf ab, kleine PV-Anlagen deutlich stärker in Marktmechanismen zu drücken – und gleichzeitig die klassische EEG-Förderlogik im Kleinanlagensegment zurückzufahren. Besonders relevant für Gebäude-PV:
- Förderstopp für neue Anlagen unter 25 kWp (Einspeisevergütung/Marktprämienlogik für dieses Segment soll entfallen).
- Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen – für Anlagen unter 100 kWp soll alternativ eine unentgeltliche Abnahme möglich sein.
- Dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 % der installierten Leistung für neue Gebäudeanlagen (Schwelle „unter 25 kWp“ vs. „unter 100 kWp“ wird im Entwurf offenbar noch diskutiert).
- Pflichten rund um iMSys/Steuerung: Auch sehr kleine Einspeiser (bis 7 kWp) sollen den vorzeitigen Einbau von intelligentem Messsystem + Steuerung aktiv anstoßen müssen (bis Ende 2028).
- Marktprämie 25–750 kWp: nur noch ein einheitlicher anzulegender Wert (im Leak: 6,2 ct/kWh).
- Volleinspeisevergütung soll entfallen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat die Pläne bereits scharf kritisiert und warnt vor einem „Kahlschlag“ im Kleinanlagensegment.
Was das für dich als Vermieter/Eigentümer konkret bedeutet
Wenn der Förderpfad für <25 kWp wegfällt und Direktvermarktung Pflicht wird, wird „einfach PV aufs Dach und Einspeisevergütung mitnehmen“ deutlich unattraktiver – außer du planst von Anfang an so, dass Eigenverbrauch und lokale Nutzung im Gebäude im Vordergrund stehen.
Genau hier liegt die strategische Chance:
- Mieterstrom wird (laut Leak) nicht gestrichen – der Mieterstromzuschlag soll erhalten bleiben. Zusätzlich wird eine Regelung für Mieterstrom-Anlagen über 1 MW genannt.
- Wer PV künftig mit intelligentem Energiemanagement, Speicher, Wärmepumpe und Wallboxen kombiniert, kann deutlich mehr Strom im Objekt halten – und macht sich weniger abhängig davon, ob und wie Einspeisung künftig vergütet wird.
Übergangsfenster: Warum Timing plötzlich wieder zählt
Der Entwurf nennt Übergangslogiken (z. B. befristete Marktwertdurchleitung für bestimmte Inbetriebnahmen 2027/2028). Das ist ein Signal: Der Gesetzgeber rechnet selbst mit einem harten Einschnitt und versucht, ihn zeitlich abzufedern.
Heißt für Projektpipelines: Planung, Netz/Messkonzept, Vermarktungsoptionen und Inbetriebnahmestrategie werden wieder entscheidend.
Wenn diese Reform kommt, ist der Gewinner nicht die „Einspeiseanlage“, sondern die Gebäudelösung, die Strom dort nutzt, wo er entsteht. Mieterstrom ist dafür das stabile Fundament – und mit Speicher, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur wird aus PV ein Kosten- und Klimaprojekt, das auch ohne klassische Kleinanlagen-Förderlogik tragfähig bleibt.
Wenn du Dachflächen im Bestand oder in der Projektentwicklung hast: Lass uns einmal gemeinsam draufschauen, wie deine Gebäude unter den möglichen neuen EEG-Regeln optimal aufgestellt wären – mit einem Mess-/Steuerkonzept, einem Mieterstrom-Setup und einem Fahrplan, der wirtschaftlich bleibt, selbst wenn die Förderung für Kleinanlagen kippt.


