Worum es geht
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen – den Nachfolger des umstrittenen „Heizungsgesetzes“ (GEG 2024). Im Schatten der Heizungsdebatte wird ein anderer Punkt häufig übersehen: Mit dem neuen § 106 GModG zieht erstmals eine bundesweite Solarpflicht in deutsches Recht ein. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, der Zeitplan steht aber. Damit setzt die Bundesregierung Artikel 10 der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, 2024/1275) um.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und ganze WEGs ist das eine Zäsur: Ab 2027 wird PV (oder Solarthermie) gestaffelt verpflichtend – ab 2030 erstmals auch für neue Wohnhäuser. Was lange Ländersache war, bekommt ein bundesweites Mindestniveau.
Der Stufenplan im Überblick
Die Pflicht wird in mehreren Schritten scharfgeschaltet:
- Januar 2027: Alle neuen Nichtwohngebäude (öffentlich oder gewerblich) mit mehr als 250 m² Nutzfläche müssen mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden.
- Januar 2028: Die Pflicht greift auch bei bestehenden Gewerbebauten ab 500 m² und bei öffentlichen Bestandsbauten ab 2.000 m², wenn deren Dach grundlegend saniert wird.
- Januar 2029: Bei öffentlichen Bestandsbauten sinkt die Schwelle auf 750 m².
- Januar 2030: Die Solarpflicht wird auf neue Wohnhäuser und neu errichtete, an Gebäude angrenzende Carports ausgeweitet. Erstmals sind damit auch private Bauherren in der Pflicht.
- Januar 2031: Die Schwelle für öffentliche Bestandsbauten sinkt auf 250 m².
Wichtig: Bestehende Wohnhäuser bleiben ausgenommen – auch bei grundlegender Sanierung. Wer ein Bestands-Mehrfamilienhaus saniert, wird vom Bund nicht zur PV gezwungen. In Ländern wie NRW oder Baden-Württemberg gilt diese Bestands-Pflicht aber bereits jetzt.
Wirtschaftlichkeitsklausel und Länder-Vorrang
Die Pflicht greift nur, wenn die Installation technisch möglich, funktional realisierbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Für die Beurteilung setzt die Bundesregierung Anlagenkosten inklusive Montage zwischen 1.390 und 3.310 € pro kWp an – ein realistischer Korridor, der den meisten Aufdach-Projekten die Ausrede „unwirtschaftlich“ nimmt.
Ein zweiter Punkt ist für Portfolio-Inhaber entscheidend: Das GModG definiert nur ein bundesweites Mindestniveau. Strengere Länderregelungen – etwa in Baden-Württemberg, NRW, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen – bleiben in Kraft. Die von der Brandenburger Landesregierung beschlossene Abschaffung der dortigen Solarpflicht läuft damit ins Leere: Spätestens 2027 zieht der Bund nach.
Der entscheidende Satz für Mieterstrom
Im Gesetzestext findet sich eine unscheinbare, aber für uns zentrale Formulierung: Das GModG macht keine Vorgaben, wie Bauherren und Eigentümer die Solarpflicht erfüllen müssen. Damit sind Contracting- und Pachtmodelle ausdrücklich zugelassen – also Konstellationen, in denen ein externer Dienstleister Finanzierung, Bau und Betrieb der Anlage übernimmt.
Genau hier setzt unser Mieterstrom-Modell an. Eigentümer und WEGs erfüllen die Pflicht, ohne selbst investieren, planen oder betreiben zu müssen. Wir übernehmen Planung, Bau, Messkonzept, Abrechnung und Betrieb – die Mieter bekommen günstigen Strom vom eigenen Dach.
Ein zweiter Punkt ist für Portfolio-Inhaber entscheidend: Das GModG definiert nur ein bundesweites Mindestniveau. Strengere Länderregelungen – etwa in Baden-Württemberg, NRW, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen – bleiben in Kraft. Die von der Brandenburger Landesregierung beschlossene Abschaffung der dortigen Solarpflicht läuft damit ins Leere: Spätestens 2027 zieht der Bund nach.
Was das konkret für dich heißt
Für Bauträger und Projektentwickler: Ab 2030 ist PV bei neuen Mehrfamilienhäusern gesetzt. Wer das nur als Pflicht abhakt, baut zu klein und verschenkt Rendite. Wer früh ein Mieterstrom-Konzept mitdenkt, macht aus der CAPEX-Pflicht einen Cashflow-Baustein.
Für WEGs und Eigentümergemeinschaften: Bestandsgebäude bleiben bundesrechtlich frei – aber der Markt verschiebt sich. Mieter fragen aktiv nach grüner Versorgung, Banken bewerten ESG-Kriterien, Landesgesetze ziehen nach. Wer jetzt umsteigt, hat bei der nächsten Sanierung die Hausaufgaben erledigt.
Für Gewerbeimmobilien-Eigentümer: Hier wird es eng. Schon ab 2027 für Neubauten und ab 2028 für sanierte Bestandsbauten ist die Pflicht da. Ein Pachtmodell mit professionellem Betreiber ist meist der schnellste Weg zur Compliance ohne Eigeninvest.
Typischer Denkfehler: „Pflicht erfüllen reicht“
Die größte wirtschaftliche Gefahr liegt nicht im Gesetz, sondern in der Mindestauslegung. Eine PV-Anlage, die nur die Pflichtfläche belegt, ohne Speicher, ohne Energiemanagement, ohne Mieterstrom-Konzept, ist meist die schlechteste aller Optionen: maximale Investition, minimale Rendite. Pflicht-PV wird wirtschaftlich erst dann, wenn der Strom vor Ort verbraucht und abgerechnet wird – idealerweise gekoppelt mit Wärmepumpe, Wallbox und Speicher.
Unser Fazit
Das GModG bringt Klarheit, wo bisher Länder-Flickenteppich herrschte. Für Mieterstrom-Projekte ist das eine Steilvorlage: Ab 2030 muss jedes neue Mehrfamilienhaus in Deutschland PV haben – und der Gesetzgeber lädt ausdrücklich zur Umsetzung über externe Betreiber ein. Wer als Eigentümer oder WEG jetzt anfängt zu planen, geht 2030 nicht als Nachzügler ins Rennen, sondern mit einem fertigen Energiekonzept.
Ihr habt ein Objekt, bei dem die Solarpflicht greifen wird – oder bereits greift? Wir prüfen kostenfrei, wie aus Eurer Pflicht ein wirtschaftliches Mieterstrom-Projekt wird.


