Aktuelles · Juli 2026
EEG-Novelle 2027: Warum 2026 das letzte Jahr mit garantierter Einspeisevergütung ist
Am 17. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den lange erwarteten Entwurf der EEG-Novelle in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Nachricht, die derzeit durch die Branche geht, klingt dramatisch: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll abgeschafft werden.
Die gute Nachricht vorweg: Der ursprünglich befürchtete harte Schnitt – ein sofortiges, ersatzloses Förderende – ist vom Tisch. Stattdessen sieht der Entwurf eine Übergangslösung vor. Die schlechte Nachricht: Wer künftig auf Einspeisung setzt, verdient damit deutlich weniger. Und genau das verschiebt die Rechnung für Mehrfamilienhäuser – zugunsten der Direktlieferung an die eigenen Mieter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt, es gilt künftig Direktvermarktungspflicht.
- Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 behalten ihre Vergütung über die vollen 20 Jahre.
- Mieterstrom ist kaum betroffen, weil dort nur der Überschuss ins Netz geht.
- Beschlossen ist noch nichts – der Entwurf durchläuft gerade das Gesetzgebungsverfahren.
Was der Entwurf im Kern vorsieht
Die strukturelle Änderung ist größer als jede Vergütungssatz-Anpassung der letzten Jahre:
- Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt und wird durch eine umfassende Direktvermarktungspflicht ersetzt. Betreiber müssen ihren Überschussstrom künftig selbst am Markt verkaufen – oder verkaufen lassen.
- Für kleinere Neuanlagen ist eine befristete Übergangszahlung unterhalb der bisherigen Vergütung vorgesehen, ergänzt um einen zeitlich begrenzten Direktvermarktungsbonus.
- Die Leistungsschwellen für diese Übergangsregelung sollen über mehrere Jahre schrittweise absinken.
- Eigenverbrauch wird zum zentralen Erfolgsfaktor – das benennt der Entwurf ausdrücklich selbst.
Zur Einordnung: Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Die konkreten Zahlen – Fristen, Leistungsgrenzen, Bonushöhen – werden derzeit noch verhandelt und weichen zwischen den kursierenden Fassungen voneinander ab. Verlasst Euch für Eure Kalkulation noch nicht auf einzelne Cent-Beträge.
Der wichtigste Satz für laufende Projekte
Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre garantierte Vergütung über die volle Laufzeit von 20 Jahren.
Das ist keine Kleinigkeit. Wer jetzt ein Projekt in der Pipeline hat, entscheidet mit dem Inbetriebnahmedatum über zwei völlig unterschiedliche Erlösmodelle. Und weil zwischen Planung und Zählersetzung erfahrungsgemäß drei bis neun Monate liegen – der größte Zeitfresser ist die Vergabe der Marktlokationsnummern durch den Netzbetreiber – ist der Zeitpuffer bis Jahresende bereits jetzt knapp.
Wer im Herbst startet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Inbetriebnahme 2026 ambitioniert wird.
Warum Mieterstrom von der Reform am wenigsten getroffen wird
Hier liegt die eigentliche Pointe der Novelle. Die Reform entwertet Einspeisung – nicht Solarstrom. Wer seinen Strom ins Netz schiebt, verliert Planbarkeit und Marge. Wer ihn im eigenen Gebäude verkauft, ist davon kaum betroffen.
Bei einem typischen Mieterstromprojekt landet nur der Überschuss im Netz. Der weit überwiegende Teil des Ertrags stammt aus dem Stromverkauf an die Mieter – zu einem Preis, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung beträgt.
„Je weniger die Einspeisung einbringt, desto größer wird der Abstand zur Direktlieferung an die eigenen Mieter. Die Reform macht Mieterstrom nicht attraktiver – sie macht die Alternativen unattraktiver.“
Konkret: Während die Einspeisevergütung im niedrigen einstelligen Cent-Bereich liegt, bewegt sich der Mieterstrompreis bei rund 26 ct/kWh – und muss dabei immer noch mindestens 10 % unter dem lokalen Grundversorgertarif bleiben. Diese Spanne ist der eigentliche Renditemotor, und an ihr ändert die Novelle nichts.
Speicher: vom Nice-to-have zur Grundausstattung
Der Entwurf verschärft einen Trend, der mit dem Solarspitzengesetz im Februar 2025 begann. Schon heute entfällt die Einspeisevergütung bei negativen Börsenpreisen, und ohne Smart Meter ist die Einspeisung auf 60 % der Nennleistung begrenzt. Der neue Entwurf sieht für Anlagen ohne Batterie weitere Einspeisebegrenzungen vor.
Für Mehrfamilienhäuser ist das weniger dramatisch als für Einfamilienhäuser – weil dort ohnehin gilt: Der Mittagsstrom soll gar nicht erst ins Netz. Als Faustregel bewährt sich ein Verhältnis von PV zu Speicher von etwa 2:1 (kWp zu kWh). Kommen Wärmepumpe, Wallbox oder Pufferspeicher dazu, verschiebt sich das Optimum weiter Richtung Eigenverbrauch.
Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten
- Projekt in Planung: Prüfen, ob eine Inbetriebnahme in 2026 realistisch ist – und die Marktlokationsnummern früh beantragen.
- Falls 2026 nicht mehr zu schaffen ist: Die Kalkulation auf ein Erlösmodell mit hohem Eigenverbrauchsanteil umstellen.
- Bestandsanlage in Volleinspeisung: Das ist der Fall, den die Reform am härtesten trifft – ein Wechsel auf Mieterstrom oder GGV ist auch nachträglich möglich.
- Noch nichts geplant: Die Frage lautet nicht „PV ja oder nein“, sondern „einspeisen oder selbst verkaufen“.
Gerade der dritte Punkt lohnt eine echte Neuberechnung: Anlagen, die unter alten Annahmen als Volleinspeiser geplant wurden, rechnen sich unter den neuen Bedingungen oft völlig anders.
Wichtig: beschlossen ist noch nichts
Der Entwurf durchläuft derzeit die Verbändeanhörung; die Kabinettsbefassung war für Ende Juli 2026 vorgesehen. Danach folgt das parlamentarische Verfahren – und erfahrungsgemäß verändern sich Förderregeln zwischen Referentenentwurf und Bundestagsbeschluss noch erheblich.
Für Eure Planung heißt das: Die Richtung ist belastbar – Einspeisung verliert, Eigenverbrauch gewinnt. Die Details sind es noch nicht. Wir verfolgen das Verfahren und aktualisieren diesen Beitrag, sobald die beschlossene Fassung vorliegt.
Unser Fazit
Die EEG-Novelle ist keine Bedrohung für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern – sie ist eine Entscheidung darüber, welches Betreibermodell künftig funktioniert. Wer auf Einspeisung setzt, verliert. Wer den Strom im eigenen Haus verkauft, bleibt weitgehend unberührt.
Kalipe begleitet Euch dabei: von der kostenfreien Wirtschaftlichkeitsanalyse über die Wahl des passenden Betreiberkonzepts bis zur kompletten Abwicklung mit Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Solarteur. Wenn Ihr wissen wollt, ob eine Inbetriebnahme 2026 für Euer Objekt noch machbar ist – sprecht uns an, wir rechnen das durch.
Quellen
- BMWE (17. Juli 2026): Referentenentwurf der EEG-Novelle inkl. Synopsen – Länder- und Verbändeanhörung
- Cleanthinking (Juli 2026): EEG 2027 Referentenentwurf – was sich ändert
- Solarspitzengesetz (Februar 2025), § 42a EnWG, § 21 Abs. 3 EEG


