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Energy Sharing nach § 42c EnWG: seit Juni in Kraft – und trotzdem noch kaum nutzbar
Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Letztverbraucher Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam über das öffentliche Netz nutzen. Ein Meilenstein – der in der Praxis vorerst an Smart Metern, Netzentgelten und Netzbetreiber-Zeitplänen hängt.